Abhängig von der vorliegenden Problematik besteht die Möglichkeit, die Behandlung im Rahmen einer angeordneten Psychotherapie über die Krankenkassen-Grundversicherung abzurechnen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).

Die Anordnung kann per Hausarzt oder externen Psychiater erfolgen; es besteht auch die Möglichkeit, praxisintern über Dr. med. Michael Niebler eine Anordnung ausstellen zu lassen. Darüber informiere ich Sie gerne in unserem ersten Gespräch.


Je nach Versicherungsmodell (Hausarzt-, HMO-, Telemedizin-Modell) sollten Sie vor dem ersten Termin die notwendigen Schritte einleiten.


Meine ZSR-Nr. lautet: X659831